Thread: Post vom übergriffigen Wohnungsamt So ein Wohngeldantrag sollte 2025 wirklich kein großes Ding sein. Wohngeld berechtigt ist, wer keine Transferleistungen, die die Kosten der Unterkunft decken, bezieht. Es gibt einen Wohngeldrechner des Landes Berlin. 1/14
Bei dem kann man sogar ausrechnen kann, ob ein Anspruch besteht und wie viel Wohngeld man voraussichtlich bekommt. Doch es wären nicht Berliner Behörden, wenn sie aus einem normalen Anspruch nicht eine erniedrigende Bittstellerei machen würden. So ist es uns widerfahren. 2/14 Die Ausgangslage: Ein Paar und nur ein Einkommen, weil die Partnerin nach langer Krankheit noch rekonvaleszent ist. Der Wohngeldantrag wurde mit allen genannten Unterlagen eingebracht. Dann geschah erst einmal 6 Wochen lang nichts. 3/14 Danach kam ein Brief, der die vermeintliche Unvollständigkeit des Antrags anmahnte. Dazu folgte die Berufung auf § 21 Wohngeldgesetz, wonach kein Anspruch auf Wohngeld bestünde, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. 4/14 Missbräuchliche Inanspruchnahme würde dann bestehen, wenn mangels Erwerbstätigkeit eine unterlassene Einkommenserhöhung vorläge. Man hätte die fehlende Erwerbstätigkeit zu begründen und Nachweise wie Bewerbungen und Ablehnungen und ärztliche Atteste beizufügen. 5/14 Das klingt im ersten Moment vielleicht sogar noch plausibel. Aber so einfach ist es freilich nicht. Es gibt zum Beispiel ja einen Grund, weshalb Jobcenter die Arbeitsfähigkeit durch einen Ärztlichen Dienst abklären lassen. 6/14 Das läuft so ab, dass man etwaige ärztliche Unterlagen sowie den ausgefüllten Fragebogen in einen Umschlag steckt, der auch nur vom Ärztlichen Dienst geöffnet werden darf. Bei der Sozialen Wohnhilfe etwa entscheidet der Sozialpsychatrische Dienst des Gesundheitsamtes über die Wohnfähigkeit. 7/14 Medizinische Unterlagen, mal abgesehen von simplen Krankmeldungen, haben nichts in den Händen von Fallbearbeiter*innen zu suchen. Da fehlt es an medizinischer Expertise, Punkt. 8/14 Was steht eigentlich in diesem § 21 des Wohngeldgesetzes? Unter der relevanten Ziffer 3 ist zu lesen, dass eine „Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens“. Ok, das trifft nicht zu. 9/14 Worauf fußt also nun die Forderung nach dieser Art von Nachweisen? In den Hinweisen findet sich die Verpflichtung an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und angeforderte Unterlagen vorzulegen (§ 60 Abs 1 SGB I). 10/14 Hier steht, dass alle Tatsachen anzugeben sind, die für die Leistung erheblich sind bzw. Beweismittel vorzulegen oder ihrer Vorlagen zuzustimmen ist. Ich habe kein juristisches Fachwissen, aber ich kann Behörden- und Gesetzestexte ganz gut sinnerfassend lesen. 11/14 Und mir wird eigentlich bei der Schwammigkeit vieler dieser Texte ziemlich mulmig. Und aus den genannten Stellen kann ich beim besten Willen nicht erkennen, dass eine dahergelaufene fallbearbeitende Person im Wohnungsamt darüber entscheidet, ob ein ärztliches Attest gut genug ist. 12/14 Dahinter steckt natürlich System. Es ist im konkreten Fall kein Problem, die Gründe für die fehlende Erwerbstätigkeit nachzuweisen. Es wird sich halt noch länger hinziehen. Es ist von Behörden gewollt, Anspruchsberechtigte zappeln zu lassen, sie möchten Steine in den Weg legen. 13/14 Und nur wer sich wehrt, wird irgendwann dann auch zustehende Leistungen erhalten. Und bis man diese erhält, muss man nach Ämterlogik zusehen, wo man bleibt. Das ist Mist! Danke für die Aufmerksamkeit! wonderlink.de 14/14
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