Geplante Wohngeldkürzung - wer sind die ca. 414.000 betroffenen Haushalte? Die Bundesregierung plant eine Kürzung des Wohngelds: 1/3 der Empfänger sollen kein #Wohngeld mehr erhalten. Aber wer bekommt überhaupt Wohngeld und was passiert, wenn der Anspruch wegfällt? 1/25
Wer bezieht überhaupt Wohngeld? Rentner in 1-2 Personen Haushalten (in ~74% aller 1-2 Personenhaushalte im Wohngeld ist Rente das Haupteinkommen) Arbeitnehmer in Haushalten ab 3 Personen (in 87% aller Haushalte ab 3 Personen ist Arbeitseinkommen das Haupteinkommen) 2/25
Gruppe 1: Rentner in 1-2 Personen-Haushalten Diese Gruppe macht 51,5% aller Wohngeldhaushalte insgesamt aus - mehr als alle anderen Wohngeldhaushalte zusammen. Daher lohnt sich hier ein Blick in die Details. Von ihnen leben 87% alleine. 3/25 Für diese Haushalte würde ein Wegfall des Wohngelds zum größten Teil bedeuten, dass sie Grundsicherung beantragen müssten. Der Abstand zwischen Grundsicherung und Wohngeld beträgt für die meisten nur wenige Euro. 4/25 Beispiel: Oma Erna lebt in Bayreuth und zahlt 570€ Kalt inkl. Nebenkosten und 80€ Heizung. Sie bekommt 1000€ Rente (Netto, 1145€ Brutto). Ergänzend erhält sie 247€ Wohngeld. Würde das Wohngeld wegfallen, bekäme sie mindestens 213€ Grundsicherung. 5/25 Wäre ihre Miete hingegen geringer, wäre der Abstand höher - bei 470€ Kalt, bekäme sie 244€ Wohngeld, aber nur 113€ Grundsicherung. Eine Streichung des Wohngelds würde bei Senioren vor allem einen Wechsel des Leistungssystems zur Grundsicherung bedeuten. 6/25 Dadurch würde zwar das Budget des Ministeriums von Hubertz entlastet, die Kosten würden aber eigentlich vor allem zum Sozialministerium verschoben (nach §46a SGB XII werden die Kosten vom Bund übernommen). 7/25 Reale Einspareffekte durch diese Verschiebung wären sehr überschaubar. Wenn 1/3 aller Rentner-Einpersonenhaushalte in die Grundsicherung verschoben würden und dadurch durchschnittlich 50€/Monat eingespart werden könnten, wären es 112 Mio Einsparungen. 8/25 Gruppe 2: Arbeitnehmer in Haushalten mit 3 und mehr Personen Diese Gruppe macht insgesamt 26,5% aller Wohngeldhaushalte aus und besteht vor allem aus Familien mit Kindern. Dabei ist zu bemerken, dass der Anteil der Familien mit Wohngeld mit zunehmender Kinderzahl steigt. 9/25
Bei 3 Personen-Haushalten ist der Wohngeldanteil noch geringer als ihr Anteil an der Bevölkerung. 4-Personen-Haushalte sind entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung repräsentiert. Größere Familien sind deutlich überrepräsentiert. 10/25 In dieser gesamten Gruppe ist festzuhalten, dass in 87% der Haushalte Erwerbseinkommen die Haupteinnahmequelle ist. Es geht also vor allem um Familien von Arbeitnehmern mit 2 und mehr Kindern. 11/25 Wenn man nun 1/3 der Familien das Wohngeld streichen will, ist das nur möglich, indem man die mit dem höchsten Einkommen herausfallen lässt. Dazu muss man das Leistungsniveau für alle reduzieren. 12/25 Für diese Familien ist Wohngeld ein wichtiges Element im Haushaltseinkommen um den Abstand zum Bürgergeld (bald Grundsicherungsgeld) zu wahren. Reduziert man es, sinkt der Lohnabstand und damit der Erwerbsanreiz. 13/25 Erklärung anhand eines Beispiels: Ehepaar mit 2 Kindern (2, 5) 1x Vollzeit (3300€ Brutto) Stuttgart 1050€ Miete mit Nebenkosten + 100 Heizung. Aktuelles Haushaltseinkommen 4095€: 2505€ Netto 518€ Kindergeld 613€ Wohngeld 594€ Kinderzuschlag 14/25 Ich habe alle Sozialleistungen bei steigendem Einkommen durchgerechnet. Wohngeld würden sie im Bereich von 1400€ (Wohngeld+Kinderzuschlag>Bürgergeld) bis 5200€ Brutto bekommen. 15/25
Nehmen wir diese Familie als exemplarisch an, müsste das Wohngeld bei 3900€ enden, damit 1/3 ähnlicher Haushalte kein Wohngeld mehr bekommt (Annahme Einkommen gleich verteilt) Hier die Tabelle als Diagramm aufbereitet. 16/25
Nun könnte man annehmen, dass das keine Auswirkungen auf die Beispielfamilie hat... Muss es aber haben - schließlich darf die Familie mit 4000€ Brutto ja ohne Wohngeld nicht weniger haben als mit 3300€ mit Wohngeld. Daher ist ein zweiter Schnitt nötig. 17/25 Dieser begrenzt das Einkommen inklusive Wohngeld, so dass die Familie mit 3300€ zumindest nicht mehr hat, als die mit 4000€ Brutto, sondern gleichviel. 4000€ Brutto --> 2925€ Netto + 0€ Wohngeld = 2925€ 3300€ Brutto --> 2505€ Netto + 420€ Wohngeld = 2925€ 18/25
Die Familie hätte also mit 3300€ Brutto 193€ weniger als vor der Reform. Bei 4000€ Brutto wären es 297€ weniger (ihr vorheriges Wohngeld) Das wäre schon deutlich spürbar in der Familienkasse. 19/25
Das eigentliche Problem ergibt sich aber erst, wenn man den Kinderzuschlag mit betrachtet - denn durch das parallele Abschmelzen des Kinderzuschlags zur Deckelung des Wohngelds ergibt sich , dass die Familie mit 4000€ Brutto 297€ weniger als mit 2800€ Brutto hätte. = negativer Erwerbsanreiz 20/25
Aus genau diesem Grund sind Änderungen, wie sie beim Wohngeld angedacht sind, Unsinn, wenn nicht die anderen parallelen Leistungssysteme mitgedacht werden. 21/25 Da ab 3000€ Brutto bereits heute bis 5200€ keine Steigerung des Haushaltseinkommens mehr entsteht, würde jede höhere Anrechnung von Einkommen den Effekt ergeben, dass höhere Einkommen ein niedrigeres Haushaltseinkommen zur Folge hätten. 22/25
Die einzige Alternative wäre die Anrechnung früher stärker beginnen zu lassen, dann aber würde sich die Schwelle, bei der sich ein höheres Einkommen nicht mehr lohnt, noch weiter Absenken - wahrscheinlich auf Mindestlohnniveau (2400€ Brutto). 23/25 Alleingänge einzelner Ministerien bei der Einkommensanrechnung ergeben Chaos und ungewollte Effekte. Außerdem würde ein solcher Alleingang dem Koalitionsvertrag widersprechen. Daher können @BMAS_Bund und @BMBFSFJ dem Vorschlag von Hubertz eigentlich nicht zustimmen. 24/25
Quellen: destatis.de destatis.de genesis.destatis.de koalitionsvertrag2025.de itionsvertrag2025.de Alle Tabellen und Diagramme sind eigene Berechnungen. 25/25