Sehr geehrte/r [Name], Ulrich Siegmund, einer der führenden Politiker der AfD, erklärt öffentlich, dass für kommende „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ Rüstungsgüter benötigt würden. Man muss diesen Satz ernst nehmen. Die AfD redet nicht mehr nur darüber, Menschen massenhaft aus Deutschland zu deportieren. Einer ihrer führenden Politiker spricht inzwischen darüber, dafür Mittel der Rüstungsindustrie einzusetzen. Das bedeutet bewaffnete, militarisierte Staatsgewalt gegen Menschen in diesem Land. Und diese Partei steht nicht bei zwei Prozent. Sie hat reale Chancen, politische Macht zu erlangen. Damit endet jede Entschuldigung fürs Abwarten. Ich schreibe Ihnen ganz bewusst persönlich. Denn auch Ihre Verantwortung ist persönlich. Als Abgeordnete/r können Sie sich nicht hinter Ihrer Fraktion, Ihrer Partei, Koalitionsräson oder Mehrheitsverhältnissen verstecken. Für Bundestagsabgeordnete formuliert Art. 38 des Grundgesetzes das ausdrücklich: Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie entscheiden selbst, ob Sie jetzt handeln. Und Sie werden deshalb auch persönlich dafür verantwortlich sein, wie Sie sich in dieser Situation entschieden haben. Wenn Sie heute wissen, dass eine Partei mit realer Machtperspektive Massendeportationen fordert und ein führender Vertreter dieser Partei öffentlich erklärt, dafür Rüstungsgüter einsetzen zu wollen, dann können Sie später nicht behaupten, die Gefahr sei unbekannt oder nicht vorhersehbar gewesen. Wenn die AfD staatliche Macht erhält und diese Macht benutzt, um Menschen zu deportieren, mit bewaffneter Gewalt gegen sie vorzugehen, sie zu verletzen oder zu töten, wird sich zwangsläufig auch die Frage stellen, wer diese Entwicklung ermöglicht hat, obwohl er die Gefahr kannte und politische Handlungsmöglichkeiten besaß. Diese Frage wird nicht abstrakt an „die Politik“ gestellt werden. Sie wird einzelnen Verantwortlichen gestellt werden. Auch die historische Lehre aus Nürnberg lautet, dass persönliche Verantwortung nicht einfach hinter Hierarchien, institutionellen Zwängen oder fremden Entscheidungen verschwindet. Selbst der Verweis auf Befehle konnte individuelle Verantwortung nicht pauschal aufheben. Umso weniger kann sich ein frei gewählter Abgeordneter darauf berufen, Fraktion, Partei oder politische Zweckmäßigkeit hätten ihm keine andere Wahl gelassen. Niemand befiehlt Ihnen, untätig zu bleiben. Sie haben eine Wahl. Wenn Sie trotz dieses Wissens nicht mit Ihrer politischen Macht dafür kämpfen, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines AfD-Verbots auszuschöpfen, ist auch das eine persönliche Entscheidung. Und wenn später Menschen zu Opfern einer AfD-Regierung werden, werden Sie sich daran messen lassen müssen. Dann reicht „Ich war dagegen“ nicht. Dann reicht „Es gab keine Mehrheit“ nicht. Dann reicht „Meine Fraktion wollte das nicht“ nicht. Wenn Sie die Gefahr erkennen und trotzdem nicht alles in Ihrer Macht Stehende unternehmen, sie abzuwenden, tragen Sie persönliche Verantwortung für diese Entscheidung. Und wenn Menschen deshalb verfolgt, verletzt oder getötet werden, dann haben auch diejenigen Blut an den Händen, die rechtzeitig handeln konnten und es nicht getan haben. Deshalb frage ich Sie persönlich: Werden Sie jetzt öffentlich und innerhalb Ihrer Fraktion für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens kämpfen? Und wenn nicht: Welche Verantwortung übernehmen Sie persönlich für die Folgen Ihrer Entscheidung? Mit freundlichen Grüßen